DSGVO Datenschutz

Die Rechtssprechung zum „Recht am eigenen Bild“ (KUG) gilt weiterhin. (…) Fotos für künstlerische und journalistische Zwecke verfolgen  öffentliche Interessen. In diesem Fall erlaubt die DSGVO eine einwilligungslose Datenverarbeitung.

Quelle :   https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne/dsgvo-fuer-fotografen-eine-erste-fotorechtliche-einordnung

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